US-Gesetz regelt Tätigkeit der Forensiker neu
Einen für die meisten Kollegen beunruhigenden Trend zeigt ein aktuelles Gesetz in Georgia, USA auf.
Nach dieser gesetzlichen Regelung (beschlossen, aber noch nicht vom Governor unterschrieben) fallen die Tätigkeiten des IT-Forensikers unter die Regelungen für private Ermittler (Private Investigator - siehe Magnum, PI). Die Tätigkeit des PI ist in den USA anmeldepflichtig und darf nur von zugelassenen Personen durchgeführt werden. Zusammen mit den Regelungen über Gutachterätigkeiten stellen - wenn das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt - die Abgabe von Gutachten und gutachterlichen Aussagen in Gerichtsverfahren eine Vergehen (Fellony) nach amerikanischem Recht dar. Dies gilt zunächst nur für Georgia.
Erfahrungsgemäß dürften dem aber andere Staaten folgen.
Vorsicht ist daher bei Tätigkeiten in den USA geboten.
Sollte ein ähnliche Regelung in Deutschland kommen, wären hier wohl Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer ausgenommen.
Die Entwicklung gilt es im Auge zu halten. Hinweise sind immer willkommen.